Rechtsprechung
   VG Cottbus, 15.01.2021 - 6 K 489/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2777
VG Cottbus, 15.01.2021 - 6 K 489/19 (https://dejure.org/2021,2777)
VG Cottbus, Entscheidung vom 15.01.2021 - 6 K 489/19 (https://dejure.org/2021,2777)
VG Cottbus, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 6 K 489/19 (https://dejure.org/2021,2777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,2777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 07.03.2012 - 5 C 9/10

    Neuregelung der Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung bzgl. Grundgebühren,

    Auszug aus VG Cottbus, 15.01.2021 - 6 K 489/19
    Der Abgabenschuldner soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grunde und unter welchen Voraussetzungen er abgabepflichtig ist (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 8. Juli 2019 - 5 A 101/16 -, juris Rn. 32; Urteil vom 7. März 2012 - 5 C 9/10 -, juris, Rn. 30).

    Diese ist widersprüchlich und es lässt sich ihr auch mit den allgemein gültigen Auslegungsmethoden (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. August 2019 - OVG 9 A 5.17 -, juris Rn. 36; Sächsisches OVG, Urteil vom 7. März 2012 - 5 C 9/10 -, juris Rn. 94) nicht mit hinreichender Sicherheit entnehmen, was unter einer vergeblichen Anfahrt zu verstehen ist.

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VG Cottbus, 15.01.2021 - 6 K 489/19
    Das Bestimmtheitsgebot als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips gemäß Art. 20 GG verlangt, dass Ermächtigungen zur Vornahme belastender Verwaltungsakte nach Inhalt, Gegenstand und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und im gewissen Umfang für den Betroffenen voraussehbar und berechenbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56 -, BVerfGE 8, 274, 325).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2019 - 9 A 5.17

    Erhebung von Wasserversorgungs- bzw. Schmutzwassergebühren

    Auszug aus VG Cottbus, 15.01.2021 - 6 K 489/19
    Diese ist widersprüchlich und es lässt sich ihr auch mit den allgemein gültigen Auslegungsmethoden (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. August 2019 - OVG 9 A 5.17 -, juris Rn. 36; Sächsisches OVG, Urteil vom 7. März 2012 - 5 C 9/10 -, juris Rn. 94) nicht mit hinreichender Sicherheit entnehmen, was unter einer vergeblichen Anfahrt zu verstehen ist.
  • OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 101/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung;

    Auszug aus VG Cottbus, 15.01.2021 - 6 K 489/19
    Der Abgabenschuldner soll in die Lage versetzt werden, ohne spezielle Rechts- oder sonstige Kenntnisse aus der Satzung heraus zu erkennen, aus welchem Grunde und unter welchen Voraussetzungen er abgabepflichtig ist (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 8. Juli 2019 - 5 A 101/16 -, juris Rn. 32; Urteil vom 7. März 2012 - 5 C 9/10 -, juris, Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht